IC Consulting | Erste Gläubigerversammlung der SC Finance Four GmbH
Am 12.09.2024 fand die erste Gläubigerversammlung der SC Finance Four GmbH statt.
Zur Erinnerung: die SC Finance Four GmbH ist die (insolvente) Gesellschaft, die von PRE 9 und PRE 10 Darlehen in Höhe von ca. EUR 290 Millionen incl. Zinsen erhalten hat. Diese Darlehen wurden dann von der SC Finance Four GmbH an Projektgesellschaften der Soravia-Gruppe weitergeleitet.
Geschäftsführer der SC Finance Four GmbH ist der Rechtsanwalt Joachim Winter. Er ist ebenfalls der Geschäftsführer von PRE 9 und 10. Durch die Insolvenz in Eigenverantwortung hätte Herr Winter durch diese Konstellation in der ersten Gläubigerversammlung als Geschäftsführer der Schuldnerin SC Finance Four GmbH dem Gläubigervertreter Herrn Winter (also sich selbst) einen Insolvenzplan vorlegen können, der diesem dann zustimmt. Einen größeren Interessenkonflikt kann es fast nicht geben.
Folgendes Szenario wäre dann möglich gewesen:
Die Forderungen von PRE 9 und 10 hätten auf null reduziert werden können, damit die SC Finance Four GmbH quasi schuldenfrei ist, um dann im Anschluss auf Basis niedriger Bewertungen ihre Forderungen gegen die Projektgesellschaften zu geringen Preisen verkaufen zu können. Im Falle einer Besserung der Umstände hätte der Forderungskäufer dann alle Erlöse komplett vereinnahmen können und die Anleger von PRE 9 und 10 wären herausgedrängt worden, ohne Chance auf eine Linderung ihres Schadens. Allerdings wäre Herr Winter dann möglicherweise wegen Pflichtverletzung in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von PRE 9 und PRE 10 haftbar gewesen.
Nur aufgrund des Umstandes, dass mehrere Hundert Anleger im Vorwege Forderungen angemeldet hatten und aufgrund der noch ungeklärten Frage, ob diese berechtigt sind und zugelassen werden, ihre jeweiligen Anwälte zu der Gläubigerversammlung geschickt hatten, kam es anders.
Die Anwälte machten deutlich, dass sie Rechtsmittel einlegen würden, um die Anerkennung der Forderungen in Verbindung mit der Zuteilung von Stimmrechten zu erreichen. Der Leiter der Gläubigerversammlung, ein vom Amt bestellter Rechtspfleger, verfügte, dass keiner der Verfahrensbeteiligten (kein Rechtsanwalt, aber auch nicht der Sachwalter und auch nicht Herr Winter) ein Stimmrecht hat.
Aufgrund dieser Tatsache konnte keine Abstimmung erfolgen und demzufolge auch nichts für die Anleger Nachteiliges beschlossen werden. Wie es jetzt weitergeht, ist allerdings offen.
Der Anlegerbeirat von PRE 9 und PRE 10 hat die Rechtsberater von Soravia, insbesondere Herrn Winter, um eine Stellungnahme gebeten.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr IC Consulting Team
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