comdirect | Business Partners Newsletter 05/2025

Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
mit unserem heutigen Newsletter informieren wir Sie über folgende Themen:
Nutzung des Vermögensverwalter-Frontend
Hinweise zu Fremdwährungskonten (FX-Konten)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Business Partners-Team
Nutzung des Vermögensverwalter-Frontend
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung!

Uns erreichen über diverse Kanäle immer noch viele Aufträge, die durch Sie eigenständig über unser Vermögensverwalter-Frontend online durchgeführt werden können. Diese sind unter anderem:

●   Orderaufträge für Fonds, Aktien, Zertifikate und Anleihen

●   Sparplan – Erfassung, Änderung und Löschung (außer Lastschriften)

 

●   Überweisungen auf Auszahlungskonten

Durch die Weiterleitungen derartiger Vorgänge werden bei einer Bearbeitung durch Business Partners wichtige Ressourcen gebunden. Dadurch ist es uns aktuell leider nicht mehr möglich Ihrem und unserem eigenen Serviceanspruch einer zügigen Bearbeitung eingehender Anfragen und Aufträgen gerecht zu werden.

Die Folge sind lange Wartezeiten in der Telefonie, aber auch in der Erledigung von eingehenden schriftlichen Aufträgen.

Bitte helfen Sie uns und nutzen Sie für die oben aufgeführten Auftragsarten ausschließlich unser Vermögensverwalter-Frontend.

Sollten Sie bzgl. der Onlineerfassung von Aufträgen Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Wir bitten Sie um ihr Verständnis, dass wir bei einem weiter anhaltenden hohen Aufkommen von „online-fähigen“ Anträgen diese zukünftig leider ablehnen müssen.

Des Weiteren erhalten wir leider weiterhin auch viele unvollständige Anträge, welche dadurch ebenfalls zu erhöhten Bearbeitungszeiten führen, die uns an anderer Stelle fehlen.

Nutzen Sie bitte auch unsere Online-Kontoeröffnungstrecke.

Für Ihre Unterstützung und Mitarbeit im Sinne unserer gemeinsamen Kunden bedanken wir uns.

Hinweise zu Fremdwährungskonten (FX-Konten)
Die Abgabe der jährlichen Erklärung zu Einkünften und Kapitalerträgen für das Steuerjahr 2024 steht für viele Ihrer Kunden bevor. Nachfolgend möchten wir daher auf die bestehenden Regelungen im Rahmen von Fremdwährungen hinweisen.

Erträge aus Fremdwährungen unterliegen der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt hierbei teils auf Bankebene, teils bestehen Verpflichtungen zur Angabe in den persönlichen Steuererklärungen Ihrer Kunden.

Welche Bestandteile werden von uns als Bank betrachtet?

Alles rund um Wertpapiere in Fremdwährung wie z.B. Erträge, Einlösungen, Ergebnisse aus Kapitalmaßnahmen (Kauf-, Verkauf von Bruchstücken oder ganzen Anteilen/Stücken/Nominalen) werden von uns auf Bankebene über die bestehenden Verlustverrechnungstöpfe steuerlich behandelt und entsprechend berücksichtigt. Aktuell zahlen wir auf Fremdwährungskonten keine Zinserträge. Diese würden ansonsten ebenfalls direkt auf Bankebene in die steuerliche Verrechnung einfließen.

Was ist nicht Bestandteil der bankseitigen Betrachtung?

Erträge aus dem reinen Erwerb oder der Veräußerung einer Fremdwährung (Konvertierung) werden von uns steuerlich nicht betrachtet. Hier obliegt die Angabe eines entsprechenden Geschäftes Ihren Kunden im Rahmen der persönlichen Veranlagung.

Detailfragen zu diesem Komplex (Umgang mit steuerlichen Effekten aus der Konvertierung von Fremdwährungen) beantworten die jeweiligen Finanzämter oder ggf. die hinzugezogenen Steuerberater und Steuerberaterinnen.


Die oben aufgelisteten News sind Informationen von unsere Partnergesellschaften. Die FondsKonzept AG oder einer Ihrer Tochtergesellschaften übernimmt jedoch keine Gewähr für den Inhalt, die Richtigkeit und Aktualität dieser News und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten in diesem Nachrichtenteil. Die FondsKonzept AG macht sich weder die Inhalte, noch die Bilder und Aussagen der News zu eigen.