comdirect | Business Partners Newsletter 07/2025

Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
mit unserem heutigen Newsletter informieren wir Sie über folgende Themen:
Identifizierung von Minderjährigen
Abfrage nach erwarteten Kontoumsätzen bei einer Kontoübernahme (Hinterlegung der Finanzdienstleister-Vollmacht bei einem Bestandskunden)
Ergänzende Angaben bei papierhafter Kontoeröffnung
Jahressteuerbescheinigung 2024
Senkung des Hauptrefinanzierungssatzes durch die EZB
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Business Partners-Team
Identifizierung von Minderjährigen ab 0 Jahren
Wir hatten Sie im November 2024 bereits über die Neuerungen im Legitimationsprozess von Minderjährigen ab 0 Jahren informiert.

Seit dem 10.03.2025 stellen wir Ihnen dazu in unserem Vermögensverwalter-Frontend eine neue Funktion zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt „Ausstehende Identifizierungen“ haben legitimationsberechtigte Partner dann die Möglichkeit, neben den erziehungsberechtigten Personen auch die minderjährigen Kontoinhaber zu legitimieren, sofern im Vorwege die Eröffnung des JuniorDepots über unsere online-Strecke erfolgt ist.

Für die Identitätsfeststellung der Minderjährigen bieten sich verschiedene Optionen an, die je nach Alter gewählt werden können:

Alter Postident zzgl. einer einfachen Kopie der Geburtsurkunde VideoIdent zzgl. einer einfachen Kopie der Geburtsurkunde E-Ident (mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion) zzgl. einer einfachen Kopie der Geburtsurkunde NEU über VV-Frontend:

Ident durch unsere Partner mit Legitimationsrecht anhand eines gültigen Ausweisdokuments zzgl. einer einfachen Kopie der Geburtsurkunde

Geburtsurkunde im Original NEU über VV-Frontend:

Ident durch unsere Partner mit Legitimationsrecht anhand einer beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde

0-7 Jahre Ja Nein Nein Ja Ja Ja
8-15 Jahre Ja Ja Nein Ja Ja Ja
16-18 Jahre Ja Ja Ja Ja Nein Nein
Hinweis: Bitte beachten Sie hierzu unsere aktualisierte Checkliste für die Identitätsfeststellung und Konto-/Depoteröffnung.
Abfrage nach erwarteten Kontoumsätzen bei einer Kontoübernahme (Hinterlegung der Finanzdienstleister-Vollmacht bei einem Bestandskunden)
Ab sofort benötigen wir bei der Übernahme einer bestehenden Kontoverbindung aus dem privaten Kundenbereich der comdirect durch Sie als Finanzdienstleister ergänzende Informationen vom Kontoinhaber gemäß Kapitaladäquanzverordnung.

Für eine begrenzte Übergangszeit sind diese Kundenangaben auf einem gesonderten Formular „Erwartete Kontoumsätze“ zusätzlich zu jeder Finanzdienstleister-Vollmacht auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dieses Formular steht Ihnen bereits im Formularcenter des Vermögensverwalter-Frontends zur Verfügung.

Parallel arbeiten wir daran, die Abfrage dieser Daten in die Vollmachts-Formulare zu integrieren, damit Sie und Ihre Kunden in Zukunft diese Angaben nur noch mit einer Unterschrift bestätigen brauchen.

Wir werden Sie vor der Einführung der angepassten Vollmachts-Formulare über die gewohnten Kommunikationskanäle informieren.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ergänzende Angaben bei papierhafter Kontoeröffnung
Um papierhaft eingereichte Kontoeröffnungen effizienter und schneller bearbeiten zu können, bitten wir Sie für die Zukunft um folgende ergänzende Angaben:

●   Bitte vermerken Sie Ihre Vermittlervertragsnummer auf der ersten Seite des

Antrages z.B. oben unter dem comdirect Logo. Dieser Vertragsnummer wird

das zu eröffnende Konto zugeordnet.

 

●   Falls die Antragssteller/innen bereits Kunde(n) bei comdirect sind, bitten wir Sie,

handschriftlich neben der Kontonummer zu ergänzen, ob die bestehende

Kontoverbindung erweitert oder eine neue Kontoverbindung eingerichtet werden

soll.

Bitte weisen Sie im Gespräch mit Ihren Kunden und Kundinnen darauf hin, dass, wenn eine Erweiterung erfolgt, Sie als Finanzdienstleister auch Einblick auf das Bestandskonto erhalten.

Übrigens, der schnellste und einfachste Weg ist die Eröffnung eines Kontos über unsere Online-Strecke.

Probieren Sie es doch mal aus!

Jahressteuerbescheinigung 2024
Die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigungen (JStB) und Erträgnisaufstellungen (EA) für das Jahr 2024 erfolgt voraussichtlich bis Ende März 2025.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um die Jahressteuerbescheinigungen für das vergangene Jahr:

●   Die Kopien der Jahresssteuerbescheinigungen (JStB) 2024 werden in die

Kunden-PostBoxen eingestellt.

 

●   Die JStB benötigen die Kunden für das Finanzamt, wenn sie in die persönliche

Veranlagung gehen möchten. Die Kopie der JStB ist zur Vorlage ausreichend.

 

●   Seit Einführung der Abgeltungsteuer (25 % auf Kapitalerträge) ist eine

Steuererklärung in vielen Fällen nicht mehr notwendig, da die Steuern auf die

Kapitalerträge automatisch von uns abgeführt werden.

 

●   In einigen Ausnahmefällen bekommen unsere Kunden die

Jahressteuerbescheinigung zusätzlich im Original per Post, z.B. wenn die

Verlustverrechnungssalden nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

 

●   Führen die Kunden bei comdirect mehr als eine Kundenverbindung auf Ihren Namen

lautend, erhalten sie eine zusammengefasste Jahressteuerbescheinigung.

In Einzelfällen kann es aus diversen Gründen zu Verzögerungen kommen

(z.B. wenn zusätzlich eine Überprüfung bestimmter steuerpflichtiger

Kapitalmaßnahmen erforderlich ist). Hier bitten wir noch um etwas Geduld.

Senkung des Hauptrefinanzierungssatzes durch die EZB
Aufgrund der Änderung des Hauptrefinanzierungszinssatzes der Europäischen Zentralbank um 0,25 Prozentpunkte wird die comdirect den variablen Sollzinssatz für Wertpapierkredite entsprechend der vereinbarten Vertragsbestimmungen mit ihren Kunden zum 21.3.2025 senken. Der neue veränderliche Sollzins beläuft sich auf 6,55 % p.a. (effektiver Zinssatz 6,71 % p.a. gemäß PAngV). Zinsanpassungen werden 5 Bankarbeitstage nach dem 15. eines Kalendermonats ohne gesonderte Erklärung wirksam. comdirect wird in regelmäßigen Zeitabständen im Finanzreport die aktuellen Zinskonditionen kommunizieren.

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