
Die neue Dokumentationspflicht zur Einwilligung in die Telefonwerbung
Am 17.08.2021 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass es seit 10.08.2021 ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge gibt.
Eine wichtige Änderung ist die angemessene Form der Dokumentation und Aufbewahrungspflicht von der Einwilligung in die telefonische Kontaktaufnahme. Diese ist ab Erteilung der Einwilligung oder nach jeder Verwendung dieser Einwilligung 5 Jahre aufzubewahren.
Somit sind Sie ab sofort nach der gesetzlichen Neuregelung des § 7a UWG verpflichtet, überprüfbar darzulegen, dass Sie eine Einwilligung erhalten haben. Die Konsequenz bei Nichtvorlage der Dokumentation auf Anfrage ist, dass dann die Bundesnetzagentur für Telekommunikation ein Bußgeld bis zu EURO 50.000,00 gegen Sie verhängen kann.
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.09.2019 (Az. 15 U 37/19) zum Beispiel entschieden, dass bei Versicherungsvermittlern auch eine Bestandskundenbetreuung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in den Telefonanruf benötigt.
Mit dem Maklerservicecenter bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen an, mit denen Sie die Zustimmung dauerhaft dokumentieren können.
Kundenzugang über FinanceCloud und FinanceApp
Loggen sich Ihre Kunden das erste Mal in die FinanceCloud oder die FinanceApp ein, werden sie aufgefordert zu bestätigen, wie Sie sie kontaktieren dürfen. Diese Eingabe wird im JavaMSC unter Berichte -> Änderung Datenschutzhistorie dauerhaft dokumentiert.
Rahmenvereinbarung
In unserer Rahmenvereinbarung ist die Datenschutzerklärung mit der Einwilligung zur Kundenansprache integriert. Der Kunde legt fest, wie Sie ihn kontaktieren dürfen und unterschreibt das Dokument. Damit haben Sie eine schriftliche Bestätigung, die nach dem Hochladen ins Maklerservicecenter dauerhaft hinterlegt ist.
Maklervertrag
Auch in unserem Maklervertrag ist die Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme hinterlegt. Sie füllen dies mit dem Kunden zusammen aus und hinterlegen die Datei dann mit der Unterschrift im Maklerservicecenter. Dies bleibt dann ebenfalls dauerhaft gespeichert.
Eingabe einer mündlichen Absprache
Meldet sich der Kunde beispielsweise bei Ihnen per Telefon oder E-Mail, dann können Sie sich darüber eine Erlaubnis zur Kundenansprache per Telefon einholen. Damit dies dokumentiert wird, gehen Sie im JavaMSC auf Berichte -> Änderung Datenschutzhistorie und hinterlegen mit einem entsprechenden Vermerk über den Button „Externe Erklärung eintragen“ die gemeinsame Absprache.
Generell haben die Kunden natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Angaben beispielsweise über Ihren Login nochmals anzupassen.
















