Ausstehende jährliche Zuverlässigkeitserklärung inkl. Bestätigung der AGBs

Wir möchten Sie heute darauf aufmerksam machen, dass bei einigen Vertriebspartnern noch die jährliche Zuverlässigkeitserklärung inkl. ggfls. dem Bestätigen der AGBs aussteht.

Bitte beachten Sie, dass diese jedoch für die Auszahlung der Courtagen im Versicherungsbereich zum 10.05.2021, sowie im Investmentbereich zum 15.05.2021, zwingend erforderlich sind.

Ob Sie dies bereits veranlasst haben, können Sie eigenständig kontrollieren.

Prüfen Sie hierzu den Punkt ZE, der Ihnen im Maklerservicecenter, oben rechts, dargestellt wird.

Ist dieser bei Ihnen noch rot, steht die Zuverlässigkeitserklärung noch aus und sollte dringend von Ihnen nachgeholt werden.

Steuern Sie hierfür in der Vermittlerebene die Menüpunkte Daten –> Einstellungen –> Zuverlässigkeitserklärung an.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Untervermittler(-zugänge) nach abgegebenen und nicht-abgegebenen Zuverlässigkeitserklärungen zu filtern.

Steuern Sie hierfür die Vermittlersuche an und wechseln Sie in den Reiter Sonstiges.