
FondsKonzept informiert | Beratungsmappen – Verbesserung bei der Prüfung der Kenntnisse und Erfahrungen von Bevollmächtigten
Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, dass Bevollmächtigte von Depots mindestens die gleichen Kenntnisse und Erfahrungen wie der / die Depotinhaber haben.
Künftig erfolgt die Prüfung bei der Beratungsdokumentation nur bei den Personen, die auch beim Beratungsgespräch anwesend waren.
Deren Angaben im Anlegerprofil (Kenntnisse & Erfahrungen) werden dann für die Prüfung explizit herangezogen und gegebenenfalls moniert.

Wichtig ist, dass Sie bei der Beratungsdokumentation gezielt auswählen, wer anwesend war. Als Standard ist hier der / die Depotinhaber aktiviert. Sie können aber die Auswahl durch die Veränderung der Position der Schiebregler anpassen.

















