Ex-Post-Kostenausweis: Erläuterungen, Ergänzungen und Neuerungen

Wie bereits im Vorfeld u.a. in den Webinaren und den News im MSC avisiert, wurden diesen Montag (27.12.2021) bei den von Ihnen vorgesehenen Kunden die Ex-Post-Kostenausweise im Postfach der FinanceCloud sichtbar gestellt und die Kunden darüber per eMail informiert.

Nachstehend möchten wir Ihnen einige ergänzende Erläuterungen dazu geben:

  • Ihre Kunden haben eine Infomail mit dem allgemein gehaltenen Titel „Allgemeine Information“ in ihr eMail-Postfach erhalten, welches sie dann in das Postfach in der FinanceCloud leitet. Den Ex-Post Kostenausweis können Ihre Kunden in der FinanceCloud unter Kommunikation/Dokumente/Dokumentenarchiv/ExPost Kosteninformationen einsehen bzw. abrufen. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Infomail neutral gehalten und u.a. aufgrund zahlreicher Feedbacks aus Ihren Reihen im Nachgang zu unseren Webinaren auf eine prominente Präsentation des Kostenausweises verzichtet und uns für eine defensive Zurverfügungstellung entschieden.
  • Alternativ zu der von uns ausgegangenen Infomail haben und hatten wir im MSC eine technische Möglichkeit geschaffen, den automatischen Versand der Infomail auszusetzen und den Versand mit einem eigenen Text selber zu organisieren. Diese Möglichkeit wird auch in den kommenden Jahren bestehen.
  • Grundsätzlich ist es die Regel und nicht die Ausnahme, dass sich unsere bzw. Ihre Ex-Post-Kostenausweise von den Kostenausweisen unterscheiden, welche Ihre Kunden bereits von den Depotbanken erhalten haben. Dafür gibt es eine Vielzahl an möglichen Gründen, wovon wir nachstehend einige exemplarisch nennen möchten. Einerseits hat sich die aktuelle Zurverfügungstellung der Kostenausweise v.a. auf die Kunden bezogen, mit denen Sie Servicegebühren und Honorare vereinbart haben. Bei Servicegebühren handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Gebühren, welche die Depotbanken in fremden Namen und für fremde Rechnung, nämlich in Ihrem Namen, berechnen und dem Kunden belasten. Nachdem die Depotbanken nur verpflichtet sind die eigenen Gebühren im Kostenausweis zu zeigen, ist bspw. die Servicegebühr in der Mehrzahl der Fälle im Kostenausweis der Depotbanken nicht enthalten. Im Gegensatz dazu ist die Servicegebühr ein wesentlicher Bestandteil Ihres Kostenausweises. Andererseits können sich aber auch bei den Kosten des Finanzinstruments Abweichungen ergeben, was man zunächst nicht unbedingt vermuten würde. Ursache kann u.a.
    • die Nutzung unterschiedlicher Datenlieferanten sein (Depotbank und FondsKonzept greifen ggf. auf verschiedene Lieferanten zurück).
    • eine Veränderung der Ex-Post-Kostendaten im Zeitverlauf sein, selbst wenn wir den gleichen Datenlieferanten wie die Depotbank nutzen.
    • die Höhe der Abschlussfolgecourtage sein. Diese ist zunächst Bestandteil der laufenden Kosten des jeweiligen Fonds, stellt aber sachlich einen Bestandteil der Kosten Ihrer Wertpapierdienstleistung dar. Deshalb wird dieser Posten bei den Kosten Finanzinstrument abgezogen und bei den Kosten Wertpapierdienstleistung berücksichtigt. Nachdem wir die „Einkaufskonditionen“ der Depotbanken nicht kennen und die Depotbanken wiederum Ihren Vergütungssatz nicht kennen, ergeben sich daraus auch wieder Differenzen zwischen den beiden Ex-Post-Kostenausweisen in Bezug auf die Höhe der Kosten Finanzinstrument. Im Fall der Depotbank werden die Kosten Finanzinstrument um einen höheren Prozentsatz reduziert (eine gleiche Darstellungsform vorausgesetzt), und somit niedriger ausgewiesen.

Alle genannten Punkte haben selbstverständlich auch für den Ex-Ante-Kostenausweis Gültigkeit und sind dort genauso anzutreffen.

  • Wie auch in unseren Webinaren dargestellt haben Sie eine generelle Verpflichtung zum Ex-Post-Kostenausweis, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Ex-Post-Kostenausweis um eine Pflichtpublikation zur Wahrung der rechtlichen Vorgaben. Wenn Sie dennoch eine Sichtbarkeit des Ex-Post-Kostenausweis-Dokumentes in der FinanceCloud Ihrer Kunden unterdrücken möchten, haben wir neu eine entsprechende Einstellungsmöglichkeit in der Maklerebene des MSC geschaffen. Dabei handelt es sich ausdrücklich um keine Empfehlung der FondsKonzept und Sie nehmen die Einstellung auf eigenes Risiko vor. Unter Berichte/ExPost Einstellungen haben wir neu den im Screenshot markierten Unterpunkt „Kein Kunde“ geschaffen. Sofern Sie diesen Punkt aktivieren, sehen Ihre Kunden den Ex-Post-Kostenausweis im Dokumentenarchiv nicht mehr, auch dann nicht, wenn diese die Infomail bereits erhalten/gelesen und den Kostenausweis in den letzten Tagen ggf. schon geöffnet haben.