FondsKonzept informiert | Ex-post-Kosteninformation der FFB (FIL Fondsbank GmbH)

Die FFB hat aktuell die Ex-post-Kostenausweise für das Kalenderjahr 2021 erstellt und stellt die entsprechenden Dokumente Ihren Kunden im Postfach/Dokumentenarchiv zur Verfügung. Diesbezüglich möchten wir Sie über eine Neuerung informieren.

Wie in den Vorjahren erhalten Ihre Kunden von der FFB eine Langversion und eine Kurzversion der jährlichen Kosteninformation. Ergänzend erhalten Ihre Kunden dieses Jahr teilweise erstmalig ein drittes Dokument von der FFB: die jährlichen Kosteninformation mit dem Zusatz „Vermittler“. In diesem weiteren Dokument wird eine zwischen Ihnen und Ihren Kunden vereinbarte Service-/Vermögensverwaltungsgebühr ausgewiesen. Besteht eine solche Vereinbarung nicht, erhält Ihr Kunde unverändert nur die beiden erstgenannten Dokumente.

Hintergrund für das weitere Dokument: Die Service-/Vermögensverwaltungsgebühr wird von der FFB, und allen weiteren Depotbanken, in fremden Namen und für fremde Rechnung berechnet und eingezogen (in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung), weshalb diese Kosten seitens der Depotbank im eigenen Kostenausweis nicht enthalten sein müssen. Die Service-/Vermögensverwaltungsgebühren müssen den Endkunden Ex-post, d.h. im Nachhinein, allerdings offengelegt werden und führten durch die zum 01.08.2020 geänderte FinVermV letztes Jahr erstmalig zu einem weiteren Ex-post-Kostenausweis für Ihre Kunden, welchen wir für Sie über das MSC generiert haben. Um eine mehrfache Ex-post-Information Ihrer Endkunden zu vermeiden, haben wir mit den Depotbanken eine praktikable Lösung gesucht. Ähnlich wie die FFB werden u.a. auch ebase, Fondsdepot Bank, comdirect und Moventum die jeweils bekannten fremden Kosten gleich in den eigenen Kostenausweis integrieren. Nachstehend ein Beispiel für die jährliche Kosteninformation „Vermittler“ der FFB.

Neben der Wiederholung der Kosten der Wertpapierdienstleistung, der Finanzinstrumente und der Nebendienstleistungen (hier 0,45%) aus der Langversion und der Kurzversion werden hier die Zusatzkosten aus der Service-/Vermögensverwaltungsgebühr ergänzt (hier 1,19%) und aggregiert ausgewiesen. Sofern es sich bei der Service-/Vermögensverwaltungsgebühr um die einzige weitere Gebühr Ihrerseits handelt, kann aufgrund des aggregierten Kostenausweises ein separater Kostenausweis von Ihnen über die FondsKonzept entfallen.

Aktuell finden Sie die dritte Kosteninformation „Vermittler“ im FFB-Frontend, zeitnah auch im MSC-Dokumentenarchiv.