Sehr geehrte Vertriebspartner,

Rund 75 % der Bevölkerung haben laut Deutschem Patientenschutz keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, an die 90 % keine Vorsorgevollmacht, 75% kein Testament.

Durch die Kooperation der FondsKonzept und JURA DIREKT, einem bundesweiten Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge, haben wir die Gelegenheit genutzt, Herrn Jürgen Mussinger, der für diverse JURA DIREKT Regionen verantwortlich ist, zu diesem wichtigen Thema zu interviewen. Herr Mussinger klärt auf vielen Vorträgen und Informationsveranstaltungen unter anderem über die Auswirkung fehlender rechtlicher Vorsorge auf den Finanzbereich auf.

Herr Mussinger, sind wir mal ehrlich – Vollmachten und Verfügungen schiebt man einfach gerne vor sich her, genau wie das im finanziellen Sektor der Fall ist. Was braucht man denn wirklich, um im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben?

Jürgen Mussinger: „Juristen empfehlen eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht und Patienten- sowie Betreuungsverfügung. Wer außerdem seine Angehörigen im Fall der Fälle entlasten möchte, kümmert sich am besten frühzeitig um das individuelle Notfall-Management.“

Ab wann sollte man diese Vorkehrungen treffen?

Jürgen Mussinger: „Am besten 14 Tage vor dem Ereignis – aber wer kann das schon voraussagen. Es kann so schnell gehen: Durch Krankheit oder Unfall können Menschen in Notfallsituationen geraten, in denen sie sich nicht mehr selbst vertreten können. Viele glauben dann, dass der Partner und Familienangehörige automatisches Vertretungsrecht haben. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Tritt der Betreuungsfall ein, setzt das Gericht einen Betreuer von Amts wegen ein, sollte keine Vollmachten vorhanden sein. Selbst wenn dies Angehörige sind (in etwa 50% der Fälle), sind sie dem Gericht rechenschaftspflichtig. Kurz gesagt: Jeder Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sollte diese Angelegenheiten frühzeitig für sich regeln.“

Sie haben von einem „Notfall-Management“ gesprochen – was kann man sich darunter vorstellen?

Jürgen Mussinger: „Angehörige sind im Fall der Fälle oftmals überfordert, wenn sie nicht wissen, was weiter zu tun ist. Wo findet man schnell Informationen, wie beispielsweise Kontaktdaten, Dokumente wie Vollmachten und Patientenverfügung, Zugänge oder Passwörter?  Wer darf Unterschriften leisten? All diese Informationen können in einem Notfall-Ordner für Angehörige vorab dokumentiert werden. Wichtig ist zudem, immer eine „Anlaufstelle“ zu haben, an die sich die Familie wenden kann, wenn sie nicht mehr weiterweiß. Notfall-Management bedeutet also, frühzeitig rechtliche wie organisatorische Vorbereitung sowie aktive und persönliche Unterstützung für Familien in jeglichen Situationen durch ein geschultes und erfahrenes Team.“

Warum ist JURA DIREKT hier der richtige Partner und Servicedienstleister?

Jürgen Mussinger: „Man kann nicht nur Vollmachten über Kooperationsanwälte erstellen, sondern die Dokumente auch hinterlegen, digitalisieren und laufend aktualisieren lassen. Mit einer 24/7 Notfall-Hotline steht JURA DIREKT den Kunden und deren Angehörigen weltweit im Notfall persönlich sowie vor allem aktiv und dauerhaft zur Seite. Für Immobilienbesitzer oder Selbstständige werden zusätzlich spezielle Lösungen angeboten – das Thema Service hat sich JURA DIREKT ganz groß auf die Fahne geschrieben. Wichtig hierbei: Selbst, wenn schon eine Generalvollmacht oder anderweitige Verfügungen und Vollmachten durch z.B. einen Notar gefertigt wurden, kann dieser Service auch für bestehende Vollmachten dazu gebucht werden.

Die Kooperationsanwälte der JURA DIREKT fertigen zudem persönliche und individuelle Testamente, damit auch im Todesfall die Familie entlastet ist.

Zu guter Letzt begleiten JURA DIREKT Partner Kunden auf Wunsch dabei, ihren Notfall-Ordner in Papierform zu befüllen oder sogar alle notwendigen Daten in der digitalen Version zu erfassen. Somit können alle wichtigen Informationen, Zugänge und Dokumente für Bevollmächtigte, Vertreter und ggf. Angehörige hinterlegt und digital für die Familie freigegeben werden.

Fazit: Insgesamt runden 15 Servicepunkte die Erstellung der Vollmachten ab und sorgen für dauerhafte Sicherheit für Kunden und ihre Familie.“

FondsKonzept und JURA DIREKT pflegen nun schon seit längerem eine Kooperation. Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen?

Jürgen Mussinger: „Mit fix und fertigen Vertriebstools, online wie offline, schaffen FondsKonzept Makler den Einstieg beim Kunden und dessen Familie. JURA DIREKT übernimmt den gesamten weiteren Ablauf der Datenerfassung und Kundenbetreuung. Der FondsKonzept Makler steigt nach der Erledigung mit weiteren Vertriebslösungen wieder in den Beratungsprozess ein.“

Sie möchten das JURA DIREKT System in Ihren Beratungsprozess integrieren und Ihre Kunden sowie deren Familien nachhaltig entlasten? Jürgen Mussinger und René Letters sind als persönliche Ansprechpartner gerne für Sie da.

Jürgen Mussinger Tel.: +49 7183 428-291

René Letters Tel.: +49 7183 428-5288