
Risikoeinstufung der Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Laut dem Geldwäschegesetz (GwG) muss jeder Verpflichtete seine Kunden gemäß dem Risiko der Geldwäsche einstufen.
Ihre Kunden wurden vom System automatisch in die Klassen 1 bis 3 kategorisiert.
Sie haben aber die Möglichkeit, diese Kategorisierung in den Kundendaten zu ändern.

Folgende Einstellungen wurden automatisch gesetzt:
- Risiko 1: Für alle Kunden mit Wohnsitz / Bankverbindun EWR / EU.
- Risiko 2: Für alle Kunden die nicht unter Risiko 3 fallen und einen Depotinhaber haben, der in einem Land wohnt oder eine Bankverbindung besitzt, welches nicht EWR / EU ist.
- Risiko 3: Für alle Kunden die einen PEP-Status (siehe Kundendaten –> Sonstiges 2) haben und alle Kunden mit einem Depotinhaber / einer Bankverbindung in den Ländern Afghanistan, Bahamas, Barbados, Botswana, Kambodscha, Ghana, Irak, Jamaika, Mauritius, Myanmar, Nicaragua, Pakistan, Panama, Syrien, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu, Jemen, Simbabwe.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Kunden nach der jeweiligen Risikoeinstufung zu filtern.
Steuern Sie hierfür in der Vermittlerebene die Kundensuche an und wechseln Sie in den Reiter Zusätzliche Kriterien 2.

















