ExPost-Versand für 2021

Die am 01.08.2020 in Kraft getretene FinVermV beinhaltet die Verpflichtung, dass Sie Ihren Kunden unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig einen Nachweis über die Höhe der mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Kosten zur Verfügung stellen müssen.

Damit Sie Ihre Verpflichtungen auch für das Kalenderjahr 2021 noch fristgerecht in 2022 erfüllen können, haben wir alles vorbereitet:

  1. Wir haben Ihre ExPost-Einstellungen aus dem Vorjahr übernommen.
  2. Wir werden entsprechend diesen Vorgaben für die relevanten Kunden die ExPost-Kostenausweise automatisch erstellen und diese am 28.12.2022 in deren Dokumentenarchiven bereitstellen.

Was ist Ihr ToDo dabei bis zum 27.12.2022:

  1. Bitte prüfen Sie Ihre ExPost-Einstellungen in der Maklerebene und passen diese ggf. an. im smartMSC unter interner Bereich / ExPost / Einstellungen (im JAVA-MSC unter Berichte / ExPost Einstellungen)

Erläuterung:

    • Mit der oberen Option (alle Kunden) übererfüllen Sie Ihre Informationspflichten.
    • Mit der mittleren Option (nur Kunden mit …) erfüllen Sie Ihre Informationspflichten.
    • Mit der unteren Option (kein Kunde) verstoßen Sie möglicherweise gegen Ihre Informationspflichten und tragen die sich daraus ergebenden Risiken.

smartMSC

JAVA-MSC

  1. Bitte prüfen Sie, ob bei einzelnen Kunden ein Mailversand nicht möglich ist (Einstellungen sind gelb markiert). Für diesen Fall (rot markierte Kunden) bieten wir Ihnen einen pdf-Abruf der betroffenen Kostenausweise an und Sie können einen papierhaften Versand in Eigenregie vornehmen (grün markiert).
    – im smartMSC unter interner Bereich / ExPost / Kundenübersicht
    – im JAVA-MSC unter Berichte / ExPost Kundenübersicht

smartMSC

JAVA-MSC

Tiefgehendes Hintergrundwissen zum Thema Ex-Post-Kosteninformation, sowie einer detaillierten Schritt für Schritt Demonstration inkl. wichtiger Hinweise zum Prozess zeigen wir Ihnen in unserer Aufzeichnung zum Sonderwebinar „Der ExPost-Kostenausweis 2021 für Ihre Kunden und die Umsetzung mit der FondsKonzept“