
Ihre Unterstützung ist gefordert! Aktive Zustimmung zu Änderungen der AGB unserer Plattformen notwendig!
Sehr geehrte Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,
eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XI ZR 26/20) hat unsere Kooperationspartner, die Plattformen in Zugzwang bezüglich der Notwendigkeit einer aktiven Zustimmung unserer gemeinsamen Kunden zu deren AGB gebracht.
Hierbei geht es im Grunde darum, dass die Kunden nicht mehr durch Stillschweigen oder Unterbleiben eines Widerspruchs zustimmen, sondern aktiv den geänderten AGB oder Preisverzeichnissen zustimmen müssen. Die Konsequenz einer unterbliebenen aktiven Zustimmung wird regelmäßig früher oder später in einer Kündigung der Depotverbindung mit dem Kunden durch die Plattform sein.
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden aktiv in diesem Prozess begleiten. Sie finden z.B. im Frontende der FFB eine Auswertung welche Ihrer Kunden bereits zugestimmt haben und welche nicht. Sprechen Sie die Kunden bitte aktiv an, Ihre Zustimmung zu erteilen. Hierzu haben wir für Sie eine Vorlage in den Rundmails im MSC hinterlegt, diese finden Sie unter Kommunikation > Vorlagen Briefe / E-Mails > „Allgemein – Wichtig: Ihre Aktive Zustimmung FFB ist notwendig“.
Die anstehenden Änderungen werden hier auch nochmals erklärt und stellen keine deutliche Verschlechterung der Kundensituation dar. Unterstützen Sie Ihre Kunden hier Ihre Zustimmung zu erteilen, da ansonsten ggf. der Kunde eine Kündigung durch die Plattform erhält.
Sollten Sie hierbei weiter Hilfe benötigen, so zögern Sie nicht uns oder auch die bekannten Ansprechpartner bei den Plattformen anzusprechen.
Ihr Thomas Brosche
Vertriebsmanager Süd/Ost
FondsKonzept AG
















