Hannoversche | 500 Euro für Zweitmeinung beim Leistungsantrag!

Schon gewusst? Wir beteiligen uns an den Kosten für ein unabhängiges Zweitgutachten bis 500 Euro im Falle einer voraussichtlichen Ablehnung des Leistungsantrags.

Unser Versprechen: mehr Fairness im Leistungsprozess

Viele Menschen hegen das Vorurteil, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer im Ernstfall nicht ausgezahlt wird. Selbst fundierte Statistiken können diese Skepsis oft nicht entkräften – zu groß ist die Sorge, dass im Leistungsfall die Unwissenheit der Kunden ausgenutzt und berechtigte Ansprüche unbegründet abgelehnt werden. Wir wollen Ihrem Kunden diese Angst nehmen und bieten daher eine Unterstützung von bis zu 500 Euro für das Einholen einer Zweitmeinung!

Sollte ein Leistungsantrag voraussichtlich abgelehnt werden, bieten wir Ihren Kunden die Möglichkeit, unsere Entscheidung von einer neutralen Stelle – etwa dem Verbraucherschutz oder einem unabhängigen Versicherungsberater – überprüfen zu lassen. Und das Beste: Die Hannoversche übernimmt die Kosten bis zu 500 Euro für diese unabhängige Zweitmeinung.

Proaktiv, transparent, kundenorientiert: Wenn wir absehen können, dass ein Leistungsantrag voraussichtlich abgelehnt wird, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden aktiv über die Möglichkeit zur Überprüfung. So stellen wir sicher, dass kein berechtigter Anspruch unbeachtet bleibt – und jede Entscheidung nachvollziehbar ist.

Denn wir wissen, was unsere Leistungsabteilung kann und stehen überprüfbar zu unseren Entscheidungen!

Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hannoversche


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