Hannoversche | Schutz für Eltern und Kinder: Die „Time to Care“-Leistung
in der Grundfähigkeitsversicherung

Liebe Vertriebspartnerinnen, liebe Vertriebspartner,

Mit der Time to Care-Leistung unserer Grundfähigkeitsversicherung sichern Sie Familien doppelt ab: Wird ein (Adoptiv-)Kind unter 18 Jahren schwer krank, zahlen wir eine Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente – ein echtes Alleinstellungsmerkmal am Markt!

Der Baustein Schwere Erkrankungen im Überblick

Im Falle einer Krebserkrankung oder einer erheblichen Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion während der Vertragslaufzeit, leisten wir eine Einmalzahlung in Höhe von

12 Monatsrenten. Damit schaffen Sie für Ihre Kundinnen und Kunden finanzielle Sicherheit in einer besonders herausfordernden Lebensphase.

  

Zusätzliche Absicherung der Kinder durch „Time to Care“

Diese Zusatzleistung ist im Baustein Schwere Erkrankungen automatisch enthalten und bietet Eltern eine wertvolle Erweiterung ihrer Absicherung: Erkrankt das (Adoptiv-)Kind der versicherten Person schwer, zahlen wir ebenfalls eine Einmalleistung in Höhe von 12 Monatsrenten. Ihre Kundinnen und Kunden können sich so ganz auf die Genesung und Betreuung ihres Kindes konzentrieren – ohne sich in dieser Zeit um die finanziellen Folgen sorgen zu müssen.


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