Sondernewsletter | Gesetzesentwurf zur Frühstartrente
Der Referentenentwurf zur Frühstartrente wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht: Erfahren Sie, welche für Kinder vorgesehen sind, wie die Kapitalanlage erfolgen soll und welcher Zeitplan bis zur geplanten Einführung ab 2027 gilt.
Nachdem das Altersvorsorgedepot (AVD) beschlossen wurde, wird nun im Gesetzgebungsverfahren bereits der nächste große Schritt zu mehr Kapitalmarkt in der Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf zur staatlich geförderten „Frühstartrente“ liegt seit wenigen Tagen vor. Mit dem Entwurf konkretisiert die Bundesregierung die Ausgestaltung der geplanten Frühstartrente. Ziel ist es, Kinder frühzeitig an langfristiges Sparen und die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranzuführen. Die Frühstartrente soll einen Einstieg in das Altersvorsorgedepot bieten sowie einen staatlichen Zuschuss für alle berechtigten Kinder.
Gesetzesentwurf zur Frühstartrente liegt vor: So ist der Einstieg in die private Altersvorsorge für Kinder geplant
Kernpunkte des Referentenentwurfs:
- Der Referentenentwurf sieht vor, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
- Für jedes Kind vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 10 Euro aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden.
- Die Einführung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Für 2026 soll die Förderung rückwirkend gezahlt werden. In den Folgejahren soll jeweils ein neuer Sechsjährigen-Jahrgang hinzukommen.
- Private Zusatzbeiträge von bis zu 6.840 Euro p.a. können geleistet werden.
- Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das Kapital kann grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.
- Mit Erreichen der Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Für die Umsetzung sind zwei unterschiedliche Anlagemöglichkeiten vorgesehen:
Individuelle Lösung über einen privaten Anbieter
Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen. Es gelten die strengen Vorschriften eines Standard-Altersvorsorgedepot-Vertrags, wie z. B. Anlage nur in 2 Fonds und Maximalkosten von 1,0 % p.a. Zusätzlich dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen, auch nicht bei einem Anbieterwechsel. Die Verträge können online abgeschlossen werden. Eine Beratungspflicht ist nicht vorgesehen.
Kollektive Anlage über den Staat
Falls kein individueller Vertrag abgeschlossen wird, soll der Staat die Förderbeträge kollektiv am Kapitalmarkt anlegen. Die Verwaltung dieser Mittel ist durch die Deutsche Bundesbank vorgesehen. Die Anlage erfolgt über ein staatliches Sondervermögen, das zu 100% in global diversifizierte Aktien bzw. Aktienfonds investieren soll. Vor Vollendung des 25. Lebensjahres muss das angesparte Kapital abgerufen und übertragen werden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, entfällt die staatliche Förderung und das Kapital fällt an den Bundeshaushalt zurück.
Zeitplan:
• 31.07.2026: Abschluss der Verbändeanhörung
• 12.08.2026: vorgesehener Beschluss im Bundeskabinett
• Anfang Okt. 2026: Erste Lesung im Bundestag
• Mitte/Ende Okt. 2026: Anhörung im Finanzausschuss
• November 2026: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag
• Nov./Dez. 2026: Beschluss im Bundesrat.
Fazit: Mit der Umsetzung der Frühstartrente könnte eine wichtige Grundlage geschaffen werden, um junge Menschen frühzeitig an kapitalmarktbasierte Altersvorsorge heranzuführen und langfristig einen breiteren Zugang zur privaten Vorsorge zu fördern.
Hinweis:
Die dargestellten Inhalte basieren auf dem aktuellen Referentenentwurf zur Frühstartrente und dienen ausschließlich der Information über den derzeitigen Diskussionsstand. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren; Inhalt, Zeitplan und endgültige Ausgestaltung der Regelungen können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern. Es handelt sich noch nicht um eine Beschlussfassung.
Wichtiger Hinweis:
Anlagen in Investmentfonds sind mit Risiken verbunden. Der Wert einer Anlage kann sowohl steigen als auch fallen. Anleger müssen damit rechnen, den eingesetzten Betrag nicht vollständig zurückzuerhalten.
Diese Informationen dienen ausschließlich der unverbindlichen Sachinformation über den Referentenentwurf zur Einführung der sogenannten Frühstartrente.
Sie stellen keine Anlage , Steuer oder Rechtsberatung und keine Produktempfehlung dar.
Maßgeblich sind ausschließlich die veröffentlichte Gesetzesfassung, das Bundesgesetzblatt sowie die offiziellen Veröffentlichungen von Bundestag und Bundesrat. Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben vorbehalten.
Quelle:
BMF, Juli 2026 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-07-21-FruehStRG/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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