Barrierefreiheitserklärung
gemäß § 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Website http://www.fondskonzept.ag
1. Einleitung
Die FondsKonzept AG legt großen Wert auf die digitale Teilhabe aller Nutzerinnen und Nutzer. Wir streben an, unsere Online-Angebote – insbesondere unsere Website http://www.fondskonzept.ag – so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Da unser Unternehmen als Dienstleister im B2B-Bereich tätig ist, richtet sich unser Webangebot primär an registrierte Vertriebspartner, Geschäftspartner und professionelle Nutzer. Dennoch ist es uns ein Anliegen, die Barrierefreiheit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich zu verbessern.
Diese Erklärung wurde im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) erstellt.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website:
Drittinhalte (z. B. eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Plattformen, Videos externer Anbieter) fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Erklärung.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 sowie § 4 der BITV 2.0 in Verbindung mit dem BFSG.
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Das bedeutet, dass einige Bereiche und Funktionen der Website noch nicht vollständig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Bewertung basiert auf einer Selbsteinschätzung gemäß dem im BFSG vorgesehenen Verfahren. Eine umfassende externe Prüfung ist geplant.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen der Website sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
a) Dokumente und Downloads
Einige der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der barrierefreien Gestaltung (z. B. fehlende Tags, keine Lesezeichenstruktur, keine Alternativtexte für Grafiken).
b) Tastaturbedienbarkeit
Bestimmte interaktive Elemente (z. B. Dropdown-Menüs oder interaktive Grafiken) sind derzeit nur eingeschränkt über die Tastatur nutzbar.
c) Kontraste und Farben
In einigen Bereichen sind die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund noch nicht ausreichend stark ausgeprägt, was insbesondere für Nutzer mit Sehbehinderung problematisch sein kann.
d) Alternativtexte für Bilder
Nicht alle Grafiken und Bilder auf der Website verfügen derzeit über vollständig beschreibende Alternativtexte (Alt-Texte), die für Screenreader erforderlich wären.
e) Navigationsstruktur / ARIA-Labels
Die HTML-Struktur und semantischen Auszeichnungen (z. B. ARIA-Rollen und Landmarken) sind in einigen Bereichen noch unvollständig, was die Nutzung mit assistiven Technologien einschränken kann.
5. Maßnahmen zur Verbesserung
Wir verfolgen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um unsere Webangebote schrittweise barrierefrei zu gestalten.
6. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2025 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch interne Fachabteilungen und die IT der Fondskonzept AG.
Die letzte Überprüfung erfolgte am 25. Juni 2025. Eine externe Barrierefreiheitsprüfung ist in Vorbereitung.
7. Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Hinweise und Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website. Sollten Ihnen Mängel auffallen oder Sie Unterstützung bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Fondskonzept AG
Königstraße 51
Dietenheim, 89165
E-Mail: info@fondskonzept.ag
Telefon: 07303 9698 100
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.
8. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die nach § 16 BFSG vorgesehene Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle wenden:
Durchsetzungs- und Schlichtungsstelle nach dem BFSG
bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schlossplatz 9
26603 Aurich
📧 E-Mail: schlichtungsstelle.bfsg@bav.bund.de
🌐 Website: www.schlichtungsstelle-bfsg.de
Die Schlichtungsstelle unterstützt Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung mit dem Anbieter der Website zu finden.
9. Schlussbemerkung
Die Fondskonzept AG sieht Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Bestandteil einer digitalen Unternehmenskultur, die alle Nutzer gleichermaßen berücksichtigt. Unser Ziel ist es, digitale Zugänglichkeit in unserem gesamten B2B-Service kontinuierlich zu fördern.
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