FondsKonzept informiert | ebase Serviceentgelt Vermittlersprechstunde – Zusammenfassung

Anbei erhalten Sie die schriftliche Zusammenfassung des Zoom Meetings „Vermittlersprechstunde ebase zum Thema Serviceentgelt Rekonzeption“ :

Grundsätzlich bleiben die alten ebase SEG Vereinbarungen (auch die Abrechnungsmethode über Konto oder Anteilsverkauf) bestehen wie bisher – allerdings nur, wenn Ihre Kunden bis 31.12.2022 den neuen SEG Bedingungen zustimmen.

Endkunden mit Online Zugang können im Online Portal mit einem Klick zustimmen.

Falls der Kunde nicht binnen 4 Wochen zustimmt, wird er ab November noch auf dem postalischen Weg angeschrieben. In diesem Fall kann via QR-Code oder Formular schriftlich zugestimmt werden.

Es entfällt ab 2023 die Einreichung von Buchungslisten zum SEG.

Ab 2023:

  1. SEG Belastung auch über Konto Flex möglich (auch für ALT-ebase)
  2. SEG wird auch bei Kontobelastung über Konto Flex zukünftig auf jeden Fall erlöst unabhängig vom Kontostand (bisher nur bei ausreichendem Guthaben)

–> Die ebase übernimmt den ggf. anfallenden Mahnprozess – d.h. der Kunde wird von ebase angeschrieben, mit der Bitte den Sollstand auszugleichen, bis hin zur Verwertung durch Anteilsverkauf, wenn der Kunde mehrfach nicht reagiert.

  1. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung, sodass auch bei Auflösung das SEG anteilig bis zum letzten Tag berechnet wird
  2. Der Vermittler kann von einer Teilausführung profitieren, wenn beim Anteilsverkauf keine Position für das Gesamt-SEG ausreicht – bisher gab es nur ganz oder gar nicht
  3. Es kann eine Depotposition festgelegt werden, von der das SEG berechnet wird beim Anteilsverkauf
  4. SEG kann auch bei verpfändeten Depots hinterlegt werden (mit Zustimmung des Pfandnehmers)
  5. Das neue SEG Formular steht ab Anfang Dezember zur Verfügung
  6. Formular im Anhang

Eine aktuelle Auswertung erhalten Sie ab nächster Woche jeweils über das ebase Online Portal /Vermittlerzugang) über folgenden Pfad (und regelmäßig über Fondskonzept)

  • Home
  • Tools/Reports
  • Bestandscontrolling
  • Kunden
  • Kundenstatistiken

Wichtig: Hier werden alle noch offenen Zustimmungen angezeigt – ggf. müssen Sie hier also nach der Spalte G – SEG Zustimmung filtern.

Bei Nicht-Zustimmung zum SEG bis 31.12.2022 würde das SEG aus dem Depot gelöscht, d.h. die Abrechnung für das 4. Quartal ist davon noch nicht betroffen.

Die nächste Abrechnung (bei der die Zustimmung vorausgesetzt ist) wäre im April 2023 – bis zum März 2023 hätten Sie daher noch als Notfallplan die Gelegenheit ein neues SEG Formular beizubringen und rückzudatieren auf 1.1.2023 – dann erhalten Sie ebenso das komplette SEG für das 1. Quartal 2023.